Ernährungstherapie
Diese Leistungen richtet sich an Sie, wenn Sie bereits erkrankt sind. Erkrankungen wie z.B. Adipositas, erhöhte Cholesterin- und Blutfettwerte, Bluthochdruck, Zöliakie und weitere Erkrankungen wie COPD benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie als unterstützende Therapie. Ihr Arzt/Ihre Ärztin kann eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (Zuweisung) ausfüllen.
Die Ernährungstherapie stellt eine „Ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 43 SGB V (Sozialgesetzbuch Buch V)“ dar. Diese Leistungen können von den Krankenkassen teilweise oder vollständig rückerstattet werde, ist aber auch nicht einheitlich geregelt. Fragen Sie diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse nach.
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