Ernährungsberatung

Hier geht es vorrangig um die Ernährungsumstellung oder Optimierung der Mahlzeitengestaltung, um auch ernährungsbedingte Erkrankungen wie Adipositas oder zu hohe Cholesterin-Blutfettwerte mit vorzubeugen. Ohne Verzicht und Verbote, ohne Pulver oder Tabletten. 


Die Ernährungsberatung erfolgt ohne ärztliche Verordnung, kann aber als Präventionsmaßnahme vom Arzt mittels einer Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung unterstützt werden. Fragen Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt.


Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse eine Ernährungsberatung als Präventionsmaßname nach § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) bezuschusst. Es gibt aber keine einheitliche Regelung. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

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